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    Bedingungen und Regeln für Besucher

    Expo 2020 Dubai

    In diesen Bedingungen und Regeln für Besucher werden die Bedingungen und Regeln dargelegt für:

    (i) Kauf und Verwendung von Tickets für die Expo durch einen Käufer sowie

    (ii) Eintritt zum Expo-Gelände für Ticketinhaber und Nutzung des Expo-Geländes

    (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt).

    Bitte lesen Sie sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Mit dem Kauf, der Annahme, dem Besitz und/oder der Verwendung eines Tickets bestätigen Sie, dass Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben, dass diese einen bindenden Vertrag zwischen Ihnen als Ticketinhaber oder Käufer und Expo 2020 sowie dem BIE (wie hierin definiert) darstellen und dass Sie damit einverstanden sind, ggf. andere wie nachfolgend beschrieben darüber in Kenntnis zu setzen.

    1. Definitionen und Auslegungen

    In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Wörter und Ausdrücke in nachfolgender Bedeutung verwendet:

    „Ambush Marketing“ ist der unautorisierte beabsichtigte oder unbeabsichtigte Versuch, (i)𠊎ine falsche oder nicht autorisierte Verbindung zur Expo, zum BIE und/oder zu Expo 2020 zu schaffen oder (ii) die Rechte zu verletzen, die Expo 2020 den Handelspartnern gewährt.

    „Autorisierte Händler“ sind alle von Expo 2020 benannten oder genehmigten Körperschaften, die gemäß einer Ticket-Wiederverkaufsvereinbarung Tickets verkaufen und/oder vertreiben. Eine vollständige Liste aller autorisierten Händler ist auf der Expo-Website zu finden.

    „BIE“ ist das Bureau International des Expositions.

    „Kind“ oder „Kinder“ sind zum Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Personen, die gemäß gregorianischem Kalender nicht älter als 14 Jahre sind.

    „Handelspartner sind Partner, Anbieter und Lieferanten von Expo 2020 sowie andere Körperschaften, die eine Handelsvereinbarung mit Expo 2020 getroffen haben.

    Kostenlose Tickets“ sind Tickets, die gratis sind. Die folgenden Personen haben Anspruch auf ein kostenloses Ticket:

    (i) Kinder bis einschließlich 5 Jahre (um jeden Zweifel auszuschließen: Das Kind darf das entsprechende kostenlose Ticket nutzen, wenn es am Tag des Besuchs auf dem Expo-Gelände fünf (5) Jahre oder jünger ist);

    (ii) Menschen mit besonderen Bedürfnissen (People of Determination);

    (iii) Erwachsene, die am Tag des Besuchs auf dem Expo-Gelände sechzig (60) Jahre oder älter sind; und

    (iv) alle anderen Personen, die Expo 2020 im alleinigen Ermessen als für ein kostenloses Ticket berechtigt einstuft, beispielsweise Gewinner von Wettbewerben, Priority-Besucher, VIPs, Delegierte, Regierungsvertreter usw.

    „Datumszuweisung“ ist die Festlegung des Datums, an dem der Ticketinhaber ein Ticket für einen Besuch des Expo-Geländes zu nutzen beabsichtigt, durch den Käufer oder Ticketinhaber.

    Dies kann durch den Kauf oder die Reservierung eines Produkts oder einer Dienstleistung erfolgen, �s bzw. die an einem bestimmten Datum und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit in Verbindung mit dem Ticket genutzt werden muss, beispielsweise durch Auswählen des Datums und/oder der Uhrzeit, wann der Ticketinhaber z.B. einen Pavillon besucht, ein Sonderangebot in Anspruch nimmt, an einer Führung teilnimmt und/oder ein Event bzw. einen Auftritt auf der Expo besucht.

    Wenn der Ticketinhaber ein Ticket über einen autorisierten Händler erworben hat, kann der Ticketinhaber den autorisierten Händler darum bitten, einem Ticket in seinem Namen ein Datum zuzuweisen, oder dies über die Expo-Website selbst erledigen.

    „Vergünstigte Tickets“ sind Tickets, die zu einem vergünstigten Preis unter dem Nennwert verkauft werden, der von Expo 2020 im alleinigen Ermessen festgelegt wird. Die folgenden Personen haben Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket:

    (i) Kinder und Jugendliche zwischen sechs (6) und siebzehn (17) Jahren am Datum ihres Besuchs der Expo;

    (ii) eine notwendige Begleitperson für Menschen mit besonderen Bedürfnissen;

    (iii) Dozenten oder Studierende an Hochschulen oder anderen höheren Bildungsanstalten;

    (iv) andere Personen, die Expo 2020 im alleinigen Ermessen als für ein vergünstigtes Ticket berechtigt einstuft.

    „Expo“ ist die Expo 2020 in Dubai, die von einschließlich 20. Oktober 2020 bis einschließlich 10. April 2021𠊊uf dem Expo-Gelände stattfindet, zu dessen Betreten ein Ticket erforderlich ist, einschließlich aller Events, Programme und Aktivitäten in diesem Zusammenhang.

    „Expo-Gelände“ sind alle von Expo 2020 ausgewiesenen Bereiche, in denen Teile der Expo stattfinden und zu denen der Zutritt nur nach erfolgreicher Sicherheitsprüfung und/oder Vorlage eines gültigen Originaltickets gestattet wird. Die Verwendung des Begriffs „Expo-Gelände“ in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst auch die Veranstaltungsorte.

    „Expo-Mitarbeiter“ sind offizielle Mitarbeiter, Freiwillige und von der 𠊎xpo 2020 berufene Dritte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheits- und externe Notfalldienste.

    „Expo 2020“ ist der Organisator der Expo, Expo Dubai 2020 LLC-SO, ein in den Vereinigten Arabischen Emiraten eingetragenes Unternehmen mit Firmensitz bei Expo 2020 Campus Site Office, Jebel Ali – Expo Road, PO Box 2020, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.

    „Autorisierte Expo 2020-Vertriebskanäle“ sind alle offiziellen, von Expo 2020 autorisierten Quellen, bei denen Tickets erworben werden können. Hierzu gehören die Expo 2020-Website, Expo 2020-Verkaufsstellen,𠊎xpo 2020-Schalter vor Ort und alle autorisierten Händler und deren autorisierten Vertriebskanäle. Eine Liste der autorisierten Expo 2020-Vertriebskanäle ist auf der Expo 2020-Website aufgeführt.

    „Expo 2020-Website“ ist die offizielle Website der Expo auf www.expo2020dubai.com.

    Höhere Gewalt“ bezeichnet Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Expo� liegen, einschließlich, ohne Einschränkung, ein Todesfall im Königshaus, Feuer, Überflutung, Erdbeben, Streik, Aussperrung, Krisensituationen des öffentlichen Gesundheitswesens, Regierungshandlungen oder -regulierungen, nationale Katastrophen oder Ausschreitungen, innere Unruhen,𠊋öswillige Beschädigung, höhere Gewalt, Explosion, Kriegshandlungen, Wetterbedingungen, Vorfälle im Zusammenhang mit Terrorismus oder sonstige Vorfälle (welcher Art auch immer), die von Expo 2020 nicht zu vertreten sind.

    „Ausweis“ ist ein Original-Reisepass oder ein sonstiges behördlich ausgestelltes, gültiges Original-Ausweisdokument in englischer Sprache (oder mit Namen, Geburtsdatum, Ausstellungsland und Ablaufdatum in englischer Sprache) inklusive Foto und Altersnachweis, das belegt, dass der Inhaber eine bestimmte Person ist und ein bestimmtes Alter hat.

    „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ sind Personen mit besonderen Anforderungen und/oder Behinderungen gemäß Definition der Regierung von Dubai.

    „Käufer“ �utet: (i) ein autorisierter Händler, der ein Ticket von Expo 2020 erworben hat, und (ii) eine Person, die ein Ticket von Expo 2020 und/oder einem autorisierten Händler erworben hat.

    „Person“ ist ein Individuum, eine Partnerschaft, eine Firma, ein Unternehmen, eine Genossenschaft, eine Stiftung, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder eine sonstige juristische Person.

    „Datenschutzrichtlinie“ ist die Richtlinie von Expo 2020 bezüglich der Sammlung, Nutzung, Speicherung, Offenlegung und Verwaltung personenbezogener Informationen und Daten. Die Datenschutzrichtlinie von Expo 2020 ist auf der Expo 2020-Website nachzulesen.

    „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind die vorliegenden Bedingungen und Regeln für Besucher, die Datenschutzrichtlinie, die Bedingungen für Tickets und alle anderen Regeln für Ticketinhaber, die u.a. auf der Expo 2020-Website bereitgestellt werden.

    „Ticket“ ist der Nachweis einer persönlichen, widerrufbaren Lizenz von Expo 2020, die �m Ticketinhaber Zugang zu bestimmten Bereichen des Expo-Geländes oder einem Veranstaltungsort gibt, vorbehaltlich der jeweiligen Bedingungen für Tickets und der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    „Ticketart“ ist die Art der Tickets, die von Expo 2020 zur Verfügung gestellt werden und dem Ticketinhaber Zugang zum Expo-Gelände ermöglichen, vorbehaltlich der jeweiligen Bedingungen für die Ticketart, beispielsweise für einen Tag, für drei Tage, nur zu einem bestimmten Veranstaltungsort usw. Alle verfügbaren Ticketarten sind auf der Expo 2020-Website aufgeführt.

    „Bedingungen für die Ticketart“ – siehe Artikel 3.3 unten.

    „Ticketinhaber“ ist die Person im Besitz eines Tickets für den Zugang zum Expo-Gelände.

    „Feiertag“ ist ein „besonderer Tag“, wie von Expo 2020 im eigenen Ermessen und auf beliebige angemessene Weise öffentlich bekannt gegeben, beispielsweise Silvester, der Nationalfeiertag der VAE, das chinesische Neujahrsfest oder Diwali.

    „Mehrwertsteuer, MwSt.“ – siehe Artikel 4.1.

    „Veranstaltungsort“ ist ein Bereich auf dem Expo-Gelände, inklusive, aber nicht beschränkt auf eine Attraktion, einen Pavillon, ein Theater, einen Unterhaltungsbereich oder einen beliebigen anderen von Expo 2020 im alleinigen Ermessen ausgewiesenen Bereich, für den ggf. Folgendes notwendig ist: (i) ein zusätzliches Ticket für den Zugang, ggf. gegen Aufpreis oder kostenlos; und/oder (ii) eine Reservierung (ein vorgegebenes Datum und vorgegebene Uhrzeit für den Zugang zum Veranstaltungsort).

    Der Zugang zum Veranstaltungsort und seine Nutzung durch den Ticketinhaber unterliegen den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen für die Ticketart für den jeweiligen Veranstaltungsort.

    „Besucherkategorie“ ist eine bestimmte Personenkategorie, die für die von Expo 2020 zur Verfügung gestellten kostenlosen Tickets und/oder vergünstigten Tickets berechtigt sind, z.B. Kinder und Jugendliche, Schüler und Studenten oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. 𠊊lle verfügbaren Besucherkategorien sind auf der Expo 2020-Website aufgeführt.

    2. Allgemeine Bedingungen und Regeln

    2.1 Für alle ausgegebenen Tickets gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Datenschutzrichtlinie und der Bedingungen für die Ticketart.

    2.2. Durch Kauf, Annahme, Besitz und/oder Verwendung eines Tickets stimmt ein Käufer und Ticketinhaber zu, an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie an die jeweiligen Bedingungen für die Ticketart gebunden zu sein.

    2.3 Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Originaltickets sind obligatorische Voraussetzungen für den Zutritt zum Expo-Gelände und zu Veranstaltungen mit separaten Ticketanforderungen.

    2.4 Kinder im Alter von vierzehn (14) Jahren oder darunter müssen von einem angemessenen verantwortungsbewussten Erwachsenen einhergehen (der mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist) während ihres Besuchs während des Besuchs der Ausstellung. 

    2.5 Ticketinhaber sind zur Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Eltern und Sorgeberechtigte von nicht volljährigen Ticketinhabern sind für das Verhalten der Kinder und die Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch diese Kinder verantwortlich.

    2.6 Expo 2020 behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, inklusive der Datenschutzrichtlinie sowie der Bedingungen für einzelne Ticketarten, jederzeit ohne Vorankündigung im alleinigen Ermessen zu ändern. Durch die weitere Verwendung der Tickets stimmen Sie diesen Änderungen zu. Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Expo 2020-Website einsehbar. Expo 2020 empfiehlt daher, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu lesen.

    2.7 Der Umtausch oder Austausch von Tickets ist nicht zulässig, außer wie in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt oder von Expo 2020 im alleinigen Ermessen autorisiert und ermöglicht bzw. von dem autorisierten Händler, von dem das Ticket ggf. erworben wurde, autorisiert.

    2.8 Durch den Kauf, den Besitz oder die Verwendung von Tickets erhalten Käufer und Ticketinhaber keinerlei Rechte zur Verwendung, Lizenzierung, Zuweisung oder Übertragung geistiger Eigentumsrechte von Expo 2020 und BIE, inklusive, aber nicht beschränkt auf deren Namen, Marken oder Logos. Käufer und Ticketinhaber stimmen zu, dass unautorisierte Verwendung, Lizenzierung, Zuweisung oder Übertragung geistiger Eigentumsreichte von Expo 2020 oder BIE einen Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, was unter geltendem Recht unter Umständen eine Straftat ist.

    3. Ticket – Arten

    3.1 Expo 2020 bietet über die autorisierten Expo 2020-Vertriebskanäle Tickets in mehreren Ticketarten und Ticketkategorien für den Eintritt zur Expo und zu den Veranstaltungsorten an. Nicht jedem autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal ist der Verkauf jeder Ticketart und/oder jeder Ticketkategorie gestattet.

    2.6 Expo 2020 behält sich das Recht vor, eine Ticketart, die Bedingungen für die Ticketarten, den Ticketpreis und/oder die Besucherkategorien jederzeit ohne Vorankündigung im alleinigen Ermessen zu ändern oder einzustellen, ohne dass Haftungsansprüche entstehen. Alle vor dem Inkrafttreten einer Änderung erworbenen Tickets, inklusive aller Ticketarten und Besucherkategorien, behalten ihre Gültigkeit (zu den geltenden Bedingungen für die Ticketart zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets).

    Ticketart

    3.3 Für jedes Ticket, ob für den Zugang zum Expo-Gelände oder zu einem Veranstaltungsort, gelten spezifische Bedingungen, Einschränkungen und/oder Leistungen, die nur für die jeweilige Ticketart relevant sind, beispielsweise Einschränkungen, wie häufig mit dem Ticket der Zugang zum Expo-Gelände gestattet ist, Datum und Uhrzeit, zu denen das Ticket verwendet werden kann, und/oder Anforderungen bezüglich eines persönlichen Identitätsnachweises („Bedingungen für die Ticketart).

    3.4 Die Bedingungen für die Ticketart stehen auf der Expo 2020-Website zur Verfügung, sind auf dem Ticket abgedruckt (oder in verkürzter Form der Bedingungen für die Ticketart) und/oder werden bei der Übergabe des Tickets separat ausgehändigt.

    3.5 Die Bedingungen für die Ticketart werden per Bezugnahme in die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Ihre Einhaltung muss daher vom Ticketinhaber sichergestellt werden.

    Besucherkategorien

    3.6 Personen, die Anspruch auf ein kostenloses Ticket haben, erhalten nur dann Zugang zum Expo-Gelände, wenn sie sich im Besitz eines kostenlosen Tickets befinden. Das kostenlose Ticket muss, obwohl es kostenfrei ist, über das normale Kaufverfahren über einen autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal angefordert werden.

    4. Ticket – Preis

    4.1 Der Preis für jede Ticketart und Besucherkategorie wird von Expo 2020 im alleinigen Ermessen in VAE-Dirham festgelegt. Alle Steuern, inklusive der Mehrwertsteuer („MwSt.“), sind bereits darin enthalten, nicht aber etwaige Buchungs-, Abholungs- oder Zustellungsgebühren (siehe Expo 2020-Website).

    4.2 Bestimmte Einrichtungen und Attraktionen auf dem Expo-Gelände oder an einem Veranstaltungsort erfordern möglicherweise zusätzliche Gebühren und/oder Tickets, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ausgewählte Auftritte, Events, Veranstaltungsorte usw.

    5. Ticket – Kaufverfahren

    5.1 Tickets sind nur dann gültig, wenn sie direkt über einen autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal erworben oder bezogen werden.

    5.2 Sobald Tickets zugeteilt und die vollständige Bezahlung bestätigt wurden, dürfen weder der Käufer noch der Ticketinhaber ohne schriftliche Genehmigung von Expo 2020 diese Tickets stornieren, zurücksenden oder weiterverkaufen. Upgrades der Tickets nach dem Kauf sind gemäß den Bedingungen für die Ticketart zulässig.

    5.3 Expo 2020 kann den Kauf einer großen Menge an Tickets innerhalb einer Transaktion oder auch in mehreren Transaktionen untersagen. Expo 2020 behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu stornieren, wenn sie eine unautorisierte Geschäftstätigkeit oder den Weiterverkauf von Tickets vermutet.

    5.4 Expo 2020 kann einen Kauf im alleinigen Ermessen stornieren, wenn sie der Meinung ist, dass der Käufer beabsichtigt, ein Ticket zum Weiterverkauf anzubieten oder im Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Handel damit zu betreiben.

    5.5 Beim Kauf oder Bezug von Tickets: (i) über ein anderes Medium als einen autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal; und/oder (ii) nicht in Übereinstimmung mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die bezogenen Tickets sowie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers oder Käufers ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Expo-Gelände sofort verlassen.

    5.6 Beim Kauf eines vergünstigten oder kostenlosen Tickets über einen autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal stimmt der Käufer zu, dass er auf Aufforderung relevante Informationen zum Ticketinhaber bereitstellt, beispielsweise Name, Geschlecht und Geburtsdatum, um betrügerischen Kauf oder Missbrauch von vergünstigten oder kostenlosen Tickets zu vermeiden. Mit der Bereitstellung entsprechender Informationen zum Ticketinhaber versichert der Käufer, dass er vom Ticketinhaber zur Offenlegung dieser Informationen gegenüber dem autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal autorisiert wurde. Expo 2020�hält sich das Recht vor, die Ausgabe eines vergünstigten oder kostenlosen Tickets zu verweigern, wenn auf Anfrage keine entsprechenden oder von Expo 2020 für geeignet befundenen Informationen bereitgestellt werden.

    5.7 Bei Betrug oder Missbrauch von vergünstigten oder kostenlosen Tickets durch einen Käufer oder Ticketinhaber werden die betroffenen Tickets sowie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers oder Käufers ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Expo-Gelände sofort verlassen.

    6. Ticket – Bezahlung

    6.1 Sämtliche Bank- und sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit Überweisungen oder Währungsumrechnungen entstehen, müssen vom Käufer allein getragen werden.

    6.2 Die genannte Bezahlkarte oder das registrierte Bankkonto, die bzw. das zum Kauf des Tickets verwendet wird, muss auf den Namen des Käufers registriert sein. Expo� behält sich das Recht vor, Bestellungen, die diese Bedingung nicht erfüllen, nicht auszuführen.

    6.3 Es ist alleinige Aufgabe des Käufers, zum Zeitpunkt der Bezahlung an Expo 2020 eine ausreichende Deckung der genannten Bezahlkarte und/oder des Bankkontos sicherzustellen. Ist, aus welchen Gründen auch immer, keine Zahlung möglich, informiert Expo 2020 den Käufer, sofern dies möglich ist. Sämtliche Bank- oder sonstigen Gebühren, die infolgedessen entstehen, müssen vom Käufer allein getragen werden. Expo 2020 behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen und die Ausgabe von Tickets einzustellen, wenn keine Zahlung eingezogen werden kann.

    7. Tickets mit zugewiesenem Datum

    7.1 Expo 2020 rät dringend: (i) dass der Käufer oder, (ii) wenn das Ticket über einen autorisierten Händler erworben wurde, dass der Ticketinhaber den autorisierten Händler bittet, dem Ticket (mit den in der Definition von „Datumszuweisung“ beschriebenen Methoden) ein Datum zuzuweisen.

    7.2 Ob einem Ticket ein Datum zugewiesen werden kann, hängt stets von der Verfügbarkeit und den Kapazitätsgrenzen des Expo-Geländes oder des jeweiligen Veranstaltungsortes ab.

    7.3 Sollte der Ticketinhaber das Ticket am zugewiesenen Datum nicht nutzen, erhält er oder sie das Recht, das Ticket mit zugewiesenem Datum an einem anderen Datum zu verwenden (sofern dies gemäß den Bedingungen für die Ticketart zulässig ist). Das Produkt und/oder der Service, die als Voraussetzung für die Datumszuweisung des Tickets gebucht oder erworben wurden, sind allerdings nicht mehr gültig.

    7.4 Der Käufer und Ticketinhaber bestätigt, dass zusätzlich erworbene Produkte oder reservierte Angebote für die Datumszuweisung eines Tickets nur gemäß den entsprechenden Bedingungen geändert werden können.

    8. Ticketlieferung und -abholung

    8.1 Tickets, die direkt über die Expo-Website erworben werden, werden in elektronischem Format an das registrierte Konto des Käufers, sofern vorhanden, oder per E-Mail an den Käufer ausgeliefert.

    8.2 Tickets, die bei einer Expo 2020-Verkaufsstelle und/oder den Expo�-Schaltern vor Ort erworben werden, werden im alleinigen Ermessen von Expo 2020 in elektronischem Format oder in gedruckter Form direkt an den Käufer ausgestellt.

    8.3 Tickets, die über einen autorisierten Händler erworben werden, werden im vom autorisierten Händler angegebenen Format an den Ticketinhaber ausgestellt.

    8.4 Expo 2020 behält sich das Recht vor, eine beliebige Methode für die Ausstellung, Lieferung oder Abholung der Tickets anzuwenden, beispielsweise Abholung bei den Expo 2020-Schaltern vor Ort auf dem Expo-Gelände. Service- sowie Versand-/Liefergebühren sind je nach der von Expo 2020 im alleinigen Ermessen gewählten Form und Bereitstellungsmethode des ausgegebenen Tickets variabel. Wird das Ticket in elektronischem Format ausgegeben, wird keine Versand-/Liefergebühr erhoben.

    8.5 Wird ein Ticket in elektronischem Format ausgegeben und direkt von Expo 2020 erworben, werden dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes die Modalitäten für die Übergabe mitgeteilt. Diese kann bei einem Expo 2020-Schalter vor Ort oder einer Expo 2020-Verkaufsstelle sein oder eine alternative Methode, die Expo 2020 gelegentlich gestatten kann, um einem Käufer die Abholung seiner Tickets zu ermöglichen.

    8.6 Die Abholung bei einer Expo 2020-Verkaufsstelle oder einem Expo 2020-Schalter vor Ort ist nur dem Käufer oder einer Person mit schriftlicher Vollmacht unter Vorlage einer Buchungsreferenznummer, eines Ausweises und der Daten der für den Kauf verwendeten Bezahlkarte möglich.

    8.7 Nach erfolgtem Kauf ist der Käufer allein für die sichere Aufbewahrung aller erworbenen Tickets verantwortlich. Ist der Käufer ein autorisierter Händler, so ist dieser allein für die sichere, pünktliche und ordnungsgemäße Lieferung der Tickets an den Ticketinhaber verantwortlich.

    8.8 Kommt ein Ticket nicht beim Empfänger an, ist es alleinige Aufgabe des Käufers, sich an das zuständige Kundenservice-Center von Expo 2020 oder den zuständigen autorisierten Händler zu wenden (je nachdem, bei wem das Ticket erworben wurde).

    8.9 Expo 2020 ist nicht verpflichtet, für verlorene oder nicht auffindbare Tickets Ersatz auszustellen, unabhängig davon, ob sie bei Expo 2020 oder einem autorisierten Händler erworben wurden. Sollte Expo 2020 im alleinigen Ermessen beschließen, Ersatztickets auszustellen, können dem Käufer im alleinigen Ermessen von Expo 2020 angemessene Mehrkosten für Ausstellung, Lieferung und/oder Servicegebühren in Rechnung gestellt werden.

    8.10 Es ist die alleinige Verantwortung der Ticketinhaber, ihre Tickets auf Korrektheit zu überprüfen, da Fehler nach dem Kauf möglicherweise nicht mehr korrigiert werden können. Bei einem Fehler muss der Ticketinhaber Expo 2020 oder den zuständigen autorisierten Händler (je nachdem, bei wem das Ticket erworben wurde) unverzüglich benachrichtigen.

    8.13 Tickets bleiben jederzeit Eigentum von Expo 2020.

    9. Tickets – Übertragung, Weiterverkauf oder Verwendung zu kommerziellen Zwecken

    9.1 Abgesehen von der im folgenden Artikel 9.2 beschriebenen Ausnahme sind alle Tickets nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

    9.2 Ein erworbenes, gültiges, ungenutztes Originalticket für einmaligen Eintritt kann vom Ticketinhaber an eine andere Person verschenkt, übertragen oder getauscht werden, die dem Ticketinhaber persönlich bekannt ist, beispielsweise ein Freund, Verwandter oder Kollege. Eine solche Übertragung eines Tickets stellt keine Zuwiderhandlung gegen Artikel 9.1 dar, sofern Folgendes gegeben ist:

    (i) Die Übertragung findet ohne Bezahlung (kostenlos) oder sonstigen Nutzen statt, und

    (ii) der neue Ticketinhaber entspricht der Besucherkategorie für das Ticket.

    9.3 Für alle Tickets für mehrfache Verwendung bzw. mehrfachen Eintritt muss bei der ersten Verwendung eine Bildaufnahme zur Bestätigung der Identität durchgeführt werden. Diese Tickets können daher nach der ersten Verwendung nicht mehr übertragen, verschenkt oder getauscht werden, aus welchem Grund auch immer.

    9.4 Alle Tickets, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Expo 2020, die im alleinigen Ermessen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden kann, verkauft, übertragen, getauscht oder gegen Gebühr, für einen anderen Nutzen oder zu einem sonstigen kommerziellen Zweck bereitgestellt werden, sind ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Gelände ohne Erstattung sofort verlassen.

    9.5 Tickets dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Expo 2020, die im alleinigen Ermessen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden kann, nicht für Werbezwecke, Auktionen, Spendenaktionen oder Marketingzwecke (inklusive Wettbewerben und Preisausschreiben) genutzt werden. Tickets, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Expo 2020 für Werbezwecke, Auktionen, Spendenaktionen oder Marketingzwecke (inklusive Wettbewerben und Preisausschreiben) genutzt werden, sowie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers oder Käufers, sind ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert.

    10. Stornierungen und Erstattungen

    10.1 Tickets, die verloren, gestohlen, gefälscht, unleserlich, kopiert, verändert, verunstaltet, beschädigt oder als Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bezogen wurden, sind ebenso wie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers oder Käufers ungültig,�m Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Expo-Gelände sofort verlassen.

    10.2 In einem Fall höherer Gewalt (im alleinigen Ermessen von Expo 2020 bestimmt) kann Expo 2020 gezwungen sein, Daten, Uhrzeiten, Veranstaltungsorte und/oder bestimmte Events im Verlauf der Expo zu ändern oder zu stornieren. Expo 2020 schließt jegliche Verantwortung und Haftung für Fälle höherer Gewalt ausdrücklich aus.

    10.3 Expo 2020 ist nicht verpflichtet, jegliche direkte oder indirekte Kosten für ein Ticket zu ersetzen oder zu erstatten, aus welchen Gründen auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Stornierung oder Schließung der Expo oder des Veranstaltungsortes (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Events, Auftritte oder Feiertage), aus welchen Gründen auch immer; (ii) Nichtteilnahme an der Expo durch den Ticketinhaber; (iii) im Falle von höherer Gewalt (im alleinigen Ermessen von Expo 2020); (iv) wenn dem Ticketinhaber aus in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Gründen der Zugang zum Expo-Gelände verweigert oder er des Geländes oder Veranstaltungsortes verwiesen wird; und/oder (v) wenn ein Ticket verloren, beschädigt, zerstört, gestohlen oder unleserlich wurde.

    10.4 Ungeachtet von Artikel 10.3 gilt, dass jegliche Erstattung eines Tickets im alleinigen Ermessen von Expo 2020 ausschließlich über dieselbe Zahlungsmethode erfolgt, die vom Käufer für den Ticketkauf verwendet wurde. Erstattungen sind ausschließlich an den Käufer möglich.

    10.5 Bei Tickets, die über einen autorisierten Händler erworben wurden, muss der Ticketinhaber Stornierungsmöglichkeiten und Abläufe für Erstattungen direkt mit dem zuständigen autorisierten Händler klären.

    11. Besucherkategorien, Identifizierung und Verifizierung

    11.1 Jeder Ticketinhaber, der das Expo-Gelände oder einen Veranstaltungsort betritt mit: (i) einem vergünstigten Ticket und/oder (ii) einem kostenlosen Ticket, muss gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Betreten des Expo-Geländes oder Veranstaltungsortes einen Ausweis vorlegen. Wird kein Ausweis vorgelegt, kann der Ticketinhaber aufgefordert werden, den vollen Preis für ein Ticket für Erwachsene der jeweiligen Ticketart zu bezahlen, und/oder ihm kann der Zugang verweigert und/oder er kann eines Veranstaltungsortes bzw. des Expo-Geländes verwiesen werden.

    11.2 Expo 2020 behält sich das Recht vor, einen Ticketinhaber im Besitz eines Tickets für Menschen mit besonderen Bedürfnissen um ein Dokument zum Nachweis einer Behinderung aufzufordern. Expo 2020 rät allen Menschen mit besonderen Bedürfnissen, während ihres Besuchs der Expo einen entsprechenden Behindertenausweis mit sich zu führen.

    11.3 Zusätzlich zu Artikel 11.1 oben behält sich Expo 2020 das Recht vor, jeden Ticketinhaber in jeder Besucherkategorie vor dem Zugang zum Expo-Gelände oder zu jedem Zeitpunkt während des Besuches des Expo-Geländes zur Vorlage eines Ausweises aufzufordern.

    11.4 Ticketinhaber müssen ihre Tickets während eines Besuchs der Expo sowie auf dem Expo-Gelände jederzeit mit sich führen. Expo 2020 behält sich das Recht vor, jeden Ticketinhaber vor dem Zugang zum Expo-Gelände oder zu jedem Zeitpunkt während des Besuches des Expo-Geländes zur Vorlage ihres Tickets aufzufordern.

    11.5 Tickets für mehrfache Verwendung bzw. mehrfachen Eintritt erfordern beim ersten Besuch des Expo-Geländes die Aufnahme eines Fotos vom Ticketinhaber und dessen Überprüfung bei jedem weiteren Besuch. Jeglicher Bildabgleich erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Expo 2020. Werden auf Aufforderung durch Expo 2020 keine Bilder zur Überprüfung vorgelegt, kann Expo 2020 die Ausstellung eines Tickets der jeweiligen Ticketart verweigern und/oder dem Ticketinhaber den Zugang zum Expo-Gelände und/oder zum Veranstaltungsort verwehren.

    11.6 Alle Ticketinhaber mit einem Ticket, dessen Besucherkategorie an ein Unternehmen, eine Institution oder Körperschaft gebunden ist, beispielsweise einem von der Regierung oder einem Handelspartner von Expo 2020 ausgestellten Ticket oder einem Ticket für Schüler und Studenten, müssen einen Ausweis des entsprechenden Unternehmens bzw. der entsprechenden Institution oder Körperschaft vorlegen.

    11.7 Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die während ihres Besuchs auf dem Expo-Gelände eine erwachsene Begleitperson zur Unterstützung benötigen, können über das normale Kaufverfahren über einen autorisierten Expo 2020-Vertriebskanal ein vergünstigtes Ticket für ihre erwachsene Begleitperson anfordern. Ein vergünstigtes Ticket für eine Begleitperson sollte zur selben Zeit und mit derselben Ticketart wie das kostenlose Ticket für die Person mit besonderen Bedürfnissen erworben werden. Die Person mit besonderen Bedürfnissen und die Begleitperson müssen das Expo-Gelände gleichzeitig betreten, damit das Ticket der Begleitperson gültig ist.

    11.8 Expo 2020 behält sich das Recht vor, einem Ticketinhaber den Zutritt zum Expo-Gelände oder einem Veranstaltungsort zu verweigern oder ihn des Expo-Geländes bzw. eines Veranstaltungsortes zu verweisen, wenn kein geeigneter Ausweis, kein Ticket und/oder kein Behindertenausweis zur Ansicht und Überprüfung gemäß Artikel 11 vorgelegt werden kann.

    12. Sicherheitsprüfung

    12.1 Der Ticketinhaber stimmt als unabdingbare Voraussetzung für den Zutritt zum Expo-Gelände und ggf. zu Veranstaltungsorten einer Sicherheitsprüfung/Durchleuchtung vor dem Eintritt und/oder während ihres Aufenthalts auf dem Expo-Gelände und/oder einem Veranstaltungsort zu. Die Sicherheitsprüfungen können Durchsuchungen, Tascheninspektionen oder Überprüfungen anderer Objekte umfassen, die der Ticketinhaber bei sich trägt. Expo 2020 kann Besucher auffordern, einzelne Objekte (z.B. Mobiltelefone, Tablets, Gürtel, Schuhe und Mäntel) aus ihren Taschen zu nehmen oder abzulegen, damit sie separat überprüft oder durchleuchtet werden können.

    12.2 Ticketinhabern, die einer Sicherheitsprüfung nicht zustimmen oder sich weigern, die Regeln und Sicherheitshinweise zu beachten, wird der Zugang ohne Erstattung verweigert und/oder sie müssen das Expo-Gelände sofort verlassen.

    12.3 Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass Expo 2020 oder Expo-Mitarbeiter jederzeit Sicherheitsdurchsuchungen durchführen können, um die Sicherheit eines Veranstaltungsortes und/oder des Expo-Geländes zu gewährleisten.

    Verbotene Objekte

    12.4 Ticketinhabern ist es verboten, die folgenden Objekte sowie sämtliche Objekte, die Expo 2020 oder Expo-Mitarbeiter im alleinigen Ermessen für vergleichbar halten, in auf das Expo-Gelände oder in seine Nähe zu bringen:

    (i) Explosive Substanzen und Geräte aller Art;

    (ii) Feuerwaffen und andere Waffen (sowie Teile davon und Attrappen);

    (iii) Munition (inklusive Attrappen);

    (iv) Gaspistolen und -patronen;

    (v) Zündkapseln, elektrische Zünder, feuergefährliche Elektronik, Zündschnur;

    (vi) Alle kontrollierten Substanzen;

    (vii) Dolche, Schnappmesser, Messer und andere Objekte mit scharfer Klinge;

    (viii) Wurfgeschosse, inklusive Bumerangs und Katapulten;

    (ix) Angriffswaffen oder Vorrichtungen wie Bajonette, Schnappmesser, Schlagstöcke, geschärfte Kämme, modifizierte Gürtelschnallen sowie zu Waffen modifizierte lose Klingen;

    (x) Morgensterne und Schlagringe;

    (xi) Elektroschocker;

    (xii) Alkohol;

    (xiii) Schutzsprays, z.B. CS- oder Pfefferspray;

    (xiv) Feuerwerkskörper, Leuchtraketen und Rauchkanister;

    (xv) Fahrräder, Roller, Segways, Rollerskates und andere Fahrzeuge, die nicht für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gedacht sind;

    (xvi) Radioaktive Materialien;

    (xvii) Korrosive Stoffe;

    (xviii) Störsender, Funkscanner, unautorisierte Funkgeräte.

    Expo 2020 behält sich das Recht vor, diese Liste allgemein oder für einzelne Veranstaltungsorte im alleinigen Ermessen zu ändern.

    Nicht zugelassene Objekte

    12.5 Ticketinhabern ist es nicht gestattet, die folgenden Objekte sowie sämtliche Objekte, die Expo 2020 oder Expo-Mitarbeiter im alleinigen Ermessen für vergleichbar halten, auf das Expo-Gelände oder in seine Nähe zu bringen:

    (i) Professionelle Filmausrüstung und professionelle Fotoausrüstung mit Objektiven über 30 cm;

    (ii) Speisen und Getränke (mit Ausnahme von Babynahrung sowie Spezialnahrungsmitteln);

    (iii) Geräte mit Laserstrahlen/Laserpointern oder Stroboskoplichtern;

    (iv) Tiere (mit Ausnahme von Dienst- und Assistenztieren, z.B. Blindenhunde);

    (v) Geräte, die übermäßigen Lärm produzieren (Vuvuzelas, Trommeln, Pfeifen, Signalhörner) und dadurch Komfort und Sicherheit beeinträchtigen können;

    (vi) Starre Stangen und Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen);

    (vii) Schilder und Banner;

    (viii) Kleidungsstücke mit religiösen, politischen, provokativen oder obszönen Botschaften;

    (ix) Objekte, die zu groß sind für den elektronischen Scanner;

    (x) Objekte, die für „Ambush Marketing“ genutzt werden sollen;

    (xi) Objekte mit dem Logo, Markennamen und/oder sonstigen Markenzeichen von Expo 2020, bei denen der Verdacht auf Fälschung besteht; und

    (xii) Drohnen und unbemannte Fluggeräte.

    Expo 2020 behält sich das Recht vor, diese Liste allgemein oder für einzelne Veranstaltungsorte im alleinigen Ermessen zu ändern.

    12.6 Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass ihm mit einem der oben aufgeführten oder anderen von Expo 2020 oder Expo-Mitarbeitern entsprechend eingestuften Objekten der Zutritt zum Expo-Gelände oder einem Veranstaltungsort nicht gestattet wird.

    12.7 Sollte er das Expo-Gelände oder einen Veranstaltungsort betreten wollen, muss er das verbotene und/oder nicht zugelassene Objekt gemäß Artikel 12.4 und 12.5 den Expo-Mitarbeitern aushändigen. Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass Expo 2020 keine konfiszierten verbotenen oder nicht zugelassenen Objekte auf dem Expo-Gelände oder an einem anderen Ort aufbewahrt. Expo 2020 kann das verbotene und/oder nicht zugelassene Objekt zerstören und wird es in keinem Fall dem Ticketinhaber wieder aushändigen.

    12.8 Ticketinhaber, die auf dem Expo-Gelände oder einem Veranstaltungsort im Besitz eines verbotenen und/oder nicht zugelassenen Objekts aufgegriffen werden, werden im alleinigen Ermessen von Expo 2020 vom Expo-Gelände und/oder dem Veranstaltungsort entfernt.

    12.9 Je nach Art des verbotenen und/oder nicht zugelassenen Objekts ist eine Festnahme oder strafrechtliche Verfolgung des Ticketinhabers möglich.

    13. Zugang zum Expo-Gelände und Nutzung des Geländes

    13.1 Käufer und Ticketinhaber nehmen zur Kenntnis, dass Expo 2020 aufgrund von Kapazitätsgrenzen, Beschränkungen an den Eingängen, Gesundheits- und Sicherheitsauflagen sowie polizeilichen Vorgaben selbst Ticketinhabern mit Ticket mit zugewiesenem Datum keinen Zutritt zum Expo-Gelände oder zu einem Veranstaltungsort garantiert.

    13.2 Der Ticketinhaber sollte sich auf der Expo 2020-Website über die genauen Öffnungs- und Schließzeiten der Eingangstore, die empfohlenen Eintrittszeiten zum Expo-Gelände oder zu einem Veranstaltungsort sowie mögliche Änderungen an Datum, Uhrzeit oder anderen Elementen im Zusammenhang mit der Expo und Events auf dem Expo-Gelände informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Veranstaltungsorte, Pavillons, Restaurants, Geschäfte, Attraktionen usw.

    13.3 Zusätzlich zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ticketinhaber verpflichtet zur Einhaltung von:

    (i) am Eingang, auf dem Expo-Gelände und am Veranstaltungsort ausgehängten Regelungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brandschutzbestimmungen;

    (ii) Bestimmungen und Regeln auf der Expo 2020-Website;

    (iii) Anweisungen, die Expo 2020 aus technischen oder organisatorischen Gründen für notwendig erachtet und kommuniziert; und

    (iv) schriftlichen oder mündlichen Anweisungen von Expo-Mitarbeitern.

    13.4 Expo 2020 wird dafür Sorge tragen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei der Expo, auf dem Expo-Gelände und an den Veranstaltungsorten die nötige Infrastruktur vorfinden und gemäß dem in Dubai geltenden Recht der Vereinigten Arabischen Emirate nicht diskriminiert werden.

    13.5 Wenn ein Ticketinhaber mit einem Ticket für einmaligen Eintritt das Expo-Gelände oder den Veranstaltungsort aus einem beliebigen Grund verlässt, ist mit demselben Ticket kein erneuter Eintritt zum Expo-Gelände oder Veranstaltungsort mehr möglich. Bei einem Ticket für einmaligen Eintritt ist kein Wiedereintritt möglich, sofern in den Bedingungen für die Ticketart nicht anders festgelegt oder von Expo 2020 im alleinigen Ermessen gestattet.

    13.6 Mit einem Ticket für mehrfache Verwendung bzw. mehrfachen Eintritt kann der Ticketinhaber mit demselben Ticket das Expo-Gelände erneut betreten. Allerdings gilt dies gemäß den Bedingungen für die Ticketart und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als weiterer Eintritt.

    13.7 Expo 2020 behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und Erstattung, Haftung oder Entschädigung die Öffnungszeiten des Expo-Geländes oder Veranstaltungsortes zu ändern, einen Bereich des Expo-Geländes und/oder Veranstaltungsortes vorübergehend zu schließen, den Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort zu beschränken und/oder Attraktionen oder Unterhaltungsprogramme zu unterbrechen oder zu stornieren.

    13.8 Innerhalb des Expo-Geländes dürfen ausschließlich die für Fußgänger gekennzeichneten Wege genutzt werden. Das Gehen, Liegen, Klettern oder Stehen auf Rasenflächen oder Bauwerken auf dem Expo-Gelände ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Bereichen oder Einrichtungsgegenständen, die speziell für die Verwendung durch Ticketinhaber zu diesem Zweck gekennzeichnet sind.

    13.9 Ticketinhaber müssen Vorfälle, Unfälle oder Notfälle auf dem Expo-Gelände unverzüglich Expo 2020 oder Expo-Mitarbeitern vor Ort melden und auf Aufforderung zuständige Behörden wie die Polizei, die Feuerwehr oder den Notdienst informieren.

    13.10 Expo 2020 behält sich das Recht vor, Personen, die gemäß der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Expo-Gelände verwiesen wurden, den Wiedereintritt während der gesamten Dauer der Expo zu verweigern.

    Richtlinien für verbotene und nicht zugelassene Objekte

    13.11 Die folgenden Verhaltensweisen bzw. der Versuch davon sind auf dem Expo-Gelände und in seiner Umgebung für Ticketinhaber verboten bzw. nicht gestattet:

    (i) Alle Aktivitäten, die gemäß geltendem Recht illegal sind;

    (ii) Ordinäre, vulgäre, offensive oder abfällige Sprache oder Gesten;

    (iii) Verbale und körperliche Beschimpfungen und Beleidigungen (z.B. Sprechgesänge, aggressives körperliches Verhalten, sexistische oder rassistische Verhaltensweisen);

    (iv) Glücksspiel, Diebstahl oder betrügerische Aktivitäten;

    (v) Konsum illegaler Substanzen inklusive illegaler Drogen;

    (vi) Berauscht und betrunken sein;

    (vii) Versuch, ein Feuer zu legen, sowie Verstoß gegen Feuerschutzauflagen;

    (viii) Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und Moral sowie öffentliche Zurschaustellung;

    (ix) Beschädigung fremden Eigentums, von Ressourcen, Anlagen und Pflanzen von Expo 2020 sowie von kulturellen Standorten und anderen Bereichen auf dem Expo-Gelände;

    (x) Verstoß gegen Sicherheits- und/oder Zugangskontrollmaßnahmen, inklusive des Versuchs, Zugang zu nicht auf dem Ticket angegebenen Bereichen oder Veranstaltungsorten sowie zu anderen nicht öffentlich zugänglichen Orten zu erlangen;

    (xi) Demonstrationen;

    (xii) Werfen von Objekten wie Bällen, Sportbällen, Raketen, Frisbees oder ähnlichen Wurfgeschossen;

    (xiii) Nutzen von Ständern für Foto- und Videogeräte, inklusive Drei- und Einbeinstativen sowie Selfiesticks;

    (xiv) Störendes, ablenkendes oder unterbrechendes Verhalten, das Aktivitäten oder Events stören oder den ungestörten Genuss bzw. die Sicherheit anderer beeinträchtigen könnte;

    (xv) Nutzung eines anderen Sitzplatzes als auf den Tickets für ein Event, eine Aufführung oder eine Show angegeben ist, sofern von Expo-Mitarbeitern nicht entsprechend angewiesen;

    (xvi) Beeinträchtigung der freien Sicht anderer und/oder absichtliche Störung anderer, beispielsweise durch Stehen auf Sitzplätzen in Veranstaltungsorten mit Sitzplätzen;

    (xvii) Blockieren von sicherheitsrelevanten Bereichen, beispielsweise von Treppen, Stufen, Durchgängen, behindertengerechten Bereichen und Ausgängen;

    (xviii) Verwendung von Geräten, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, z.B. Lautsprecher, Beschallungs- oder Übertragungssysteme, die nicht von Expo 2020 genehmigt wurden;

    (xix) Rauchen außerhalb der ausgewiesenen, mit Schildern gekennzeichneten Raucherbereiche;

    (xx) Genuss von Alkohol außerhalb des Bereichs mit Schanklizenz, wo das Produkt erworben wurde;

    (xxi) Offensive Zurschaustellung in der Öffentlichkeit, inklusive unangemessener Kleidung (transparente Kleidung, sittenwidrige Zurschaustellung von Körperteilen oder von offensiven Bildern oder Slogans, kurze Hosen und Röcke; Nacktheit in jeglicher Form sowie das Tragen von Badekleidung sind untersagt);

    (xxii) Klettern auf oder über Zäune, Brüstungen, Beleuchtungsanlagen, Masten, tragende Strukturen, Skulpturen, Auslagen oder Bäume auf dem Expo-Gelände;

    (xxiii) Aktivitäten, die Menschenansammlungen, Sicherheitsrisiken, Massenfluchten und/oder öffentliche Störungen verursachen könnten;

    (xxiv) Verteilen, Kleben oder Platzieren von Postern, Plakaten, Bannern, Ausdrucken, Papieren oder Werbematerialien an oder auf Gebäuden, Bauwerken, Zäunen oder anderen Bereichen auf dem Expo-Gelände oder in seiner Umgebung, inklusive der Parkplätze;

    (xxv) Nicht autorisiertes Verteilen, Hausieren, Verkaufen, Anbieten oder Ausstellen von Waren oder Dienstleistungen bzw. Annehmen von Bargeld oder Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen in beliebigen Bereichen auf dem Expo-Gelände oder in seiner Umgebung, inklusive der Parkplätze;

    (xxvi) Durchführen von öffentlichen Umfragen oder Meinungsforschung, Betteln, nicht autorisierte Berichte, Spendensammlungen, Anbieten von Abonnements in der Öffentlichkeit in beliebigen Bereichen auf dem Expo-Gelände oder in seiner Umgebung, inklusive der Parkplätze;

    (xxvii) Teilnahme an Ambush-Marketing-Aktivitäten, Verkauf von gefälschten Waren oder Schwarzhandel mit Tickets in beliebigen Bereichen auf dem Expo-Gelände oder in seiner Umgebung;

    (xxviii) Fotos, Video- und Audioaufzeichnungen mit Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets, Foto- und Videokameras sowie Audiogeräten dürfen nicht für kommerzielle Zwecke bzw. für keine anderen als private Zwecke im eigenen Heim genutzt werden;

    (xxix) Fotografieren, Video- oder Audioaufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung oder mit einem sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht; und

    (xxx) Unterhaltungsvorführungen ohne die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen.

    Expo 2020 behält sich das Recht vor, diese Liste allgemein oder für einzelne Veranstaltungsorte im alleinigen Ermessen zu ändern.

    13.12 Wird ein Ticketinhaber mit den in Artikel 13.11 aufgeführten Verhaltensweisen (im alleinigen Ermessen von Expo 2020) aufgegriffen, werden die betroffenen Tickets sowie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Expo-Gelände sofort verlassen.

    Persönliches Eigentum

    13.13 Ticketinhaber werden darauf hingewiesen, dass es auf dem Expo-Gelände keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliches Eigentum gibt, mit Ausnahme einer begrenzten Anzahl von Schließfächern, die Ticketinhaber gegen Gebühr auf dem Expo-Gelände mieten können. Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung eines Schließfachs auf dem Expo-Gelände auf eigene Gefahr erfolgt. Expo 2020, ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter sowie alle an der Organisation der Expo beteiligten Personen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden am persönlichen Eigentum des Ticketinhabers.

    13.14 Ticketinhaber müssen ihr persönliches Eigentum jederzeit mit sich führen. Unbeaufsichtigte Taschen oder andere Gegenstände, die auf dem Expo-Gelände oder an einem der Veranstaltungsorte aufgefunden werden, werden durchsucht, entfernt und/oder zerstört. Weitere Informationen zu verlorenen und gefundenen Objekten finden Sie auf der Expo 2020-Website.

    13.15 Ticketinhaber sind allein für den Schutz ihres persönlichen Eigentums verantwortlich. Expo 2020, ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter sowie alle an der Organisation der Expo beteiligten Personen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden am persönlichen Eigentum des Ticketinhabers während des Aufenthalts auf dem Expo-Gelände und/oder an einem Veranstaltungsort. Ticketinhaber stellen Expo 2020, ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter sowie alle an der Organisation der Expo beteiligten Personen von jeglicher Haftung für Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum frei, die im Zusammenhang mit ihrem Besuch der Expo entstehen.

    14. Filmen, Fotografieren und Audioaufnahmen

    14.1 Der Ticketinhaber stimmt Fotos, Film- und Audioaufnahmen durch Expo 2020, ihre Partner, das BIE, von Expo 2020 berufene Medien oder die Expo-Mitarbeiter während ihres Besuchs der Expo zu.

    14.2 Der Ticketinhaber stimmt zu, dass Expo 2020, ihre Partner und Handelspartner, das BIE sowie von Expo 2020 berufene Medien das Recht haben, Audio- und Videoaufnahmen (live oder als Aufzeichnung), Fotos sowie jegliche Publikationen oder Reproduktionen der Expo, auf denen der Ticketinhaber oder ein Abbild, seine Handlungen oder Aussagen über die Expo oder auf der Expo enthalten sind, in einem beliebigen Medium oder Kontext zu welchem Zweck auch immer weltweit ohne Vergütung oder sonstige Gegenleistung für unbegrenzte Dauer zu senden, zu veröffentlichen, zu lizenzieren und beliebig zu nutzen. Expo 2020 und Dritte sowie jeder, der von Expo 2020 die Nutzungsrechte für entsprechendes Material erwirbt, übernehmen gegenüber dem Ticketinhaber keinerlei Haftung für die Verwendung.

    Fotos, Video- und Audioaufzeichnungen, die vom Ticketinhaber mit Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets, Foto- und Videokameras, Audiogeräten oder anderen möglicherweise in Zukunft existierenden Geräten angefertigt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke im eigenen Heim genutzt werden. Der Ticketinhaber darf entsprechendes Material nicht verkaufen, lizenzieren, senden, veröffentlichen oder auf andere Weise kommerziell nutzen. Dies umfasst die Verwendung in Websites und Apps für soziale Netzwerke sowie im Internet allgemein, ebenso wie die Bereitstellung zu kommerziellen Zwecken für Dritte.

    14.4 In bestimmten Bereichen des Expo-Geländes und auch innerhalb der Veranstaltungsorte sind das Fotografieren sowie Video- und/oder Audioaufnahmen aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies sind beispielsweise Bereiche, in denen Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, Toiletten und Sicherheitsbereiche, bestimmte Aufführungen usw.

    14.5 Das Anfertigen von Fotos und Videos anderer Personen ohne deren Zustimmung gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Störung der Privatsphäre und kann strafrechtlich verfolgt werden. Expo 2020 weist hiermit alle Ticketinhaber darauf hin, dass nicht alle Besucher des Expo-Geländes und der Veranstaltungsorte sowie auch nicht alle Expo-Mitarbeiter fotografiert, gefilmt, aufgezeichnet oder auf andere Weise belästigt werden möchten. Die Haftung für entsprechende Tätigkeiten liegt allein beim Ticketinhaber.

    15. Öffentliche Verkehrsmittel

    15.1 Expo 2020 kann Informationen zu Abfahrts- und Ankunftszeiten öffentlicher Verkehrsmittel zum und vom Expo-Gelände bereitstellen, übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen oder Verspätungen. Ticketinhaber sind somit allein dafür verantwortlich, sich über die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel zu informieren, damit sie entsprechend ihren Anforderungen am Expo-Gelände ankommen und genügend Zeit für die Sicherheitsprüfungen am Eingang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort bleibt.

    16. Personenbezogene Informationen und deren Verwendung

    16.1 Durch den Kauf, die Annahme und/oder den Besitz eines Tickets stimmen Sie zu, dass Sie den Inhalt der Datenschutzrichtlinie von Expo 2020 auf der Expo 2020-Website und in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.

    16.2 Expo 2020 nutzt, verarbeitet, speichert und überträgt die von Ticketinhabern an Expo 2020 übergebenen personenbezogenen Informationen und Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzrichtlinie von Expo 2020.

    16.3 Expo 2020 trägt Sorge dafür, dass die personenbezogenen Informationen und Daten des Käufers und/oder Ticketinhabers sicher sind, und hat in diesem Sinne geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen getroffen.

    16.4 Sie stimmen zu, dass Expo 2020 Ihre personenbezogenen Informationen und Daten aus Sicherheitsgründen an zuständige Behörden wie die Polizei weitergeben darf. Dies umfasst auch Sicherheitsüberprüfungen der Namen von Ticketinhabern. Expo 2020 behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die für eine Straftat verurteilt wurden und im alleinigen Ermessen von Expo 2020 die Sicherheit und das Vergnügen der Besucher beeinträchtigen könnten, den Zugang zu verweigern.

    16.5 Ticketinhaber stimmen zu, dass für alle personenbezogenen Informationen und Daten, die sie einem autorisierten Händler zur Verfügung stellen, die Datenschutzrichtlinie des autorisierten Händlers und das geltende Recht gelten. Expo 2020 empfiehlt Ticketinhabern daher, die Datenschutzrichtlinien des autorisierten Händlers regelmäßig zu überprüfen.

    16.6 Videoüberwachung auf dem Expo-Gelände dient der Prävention von Straftaten sowie der öffentlichen Sicherheit. Der Ticketinhaber stimmt der Verwendung des Bildmaterials zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf dem Expo-Gelände sowie zur Untersuchung von Vorfällen zu. Die Verwendung, Speicherung, Übertragung und Vernichtung von Videoüberwachung unterliegen geltendem Recht.

    17. Haftung

    17.1 Ticketinhaber anerkennen und akzeptieren die Risiken und Gefahren, die mit einem Besuch des Expo-Geländes sowie der Veranstaltungsorte einhergehen. Ticketinhaber sind verpflichtet, auf dem Expo-Gelände, an den Veranstaltungsorten und in der Umgebung höchste Aufmerksamkeit und die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

    17.2 Ticketinhaber anerkennen und akzeptieren, dass sie während ihres Besuchs der Expo für ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit von Kindern in ihrer Begleitung verantwortlich sind.

    17.3 Der Zutritt zum Expo-Gelände sowie zu sämtlichen Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Weder Expo 2020 noch ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter oder andere an der Organisation der Expo beteiligte Personen übernehmen Verantwortung oder Haftung für Verluste, Verletzungen oder Personenschäden, die innerhalb des Expo-Geländes oder an Veranstaltungsorten auftreten. Die Haftung von Expo 2020 für Todesfälle oder Verletzungen, die durch Fahrlässigkeit von Expo 2020 verursacht werden, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

    17.4 Persönliche Arrangements durch einen Ticketinhaber oder in dessen Auftrag, z.B. für Anreise, Unterkunft oder Verpflegung im Zusammenhang mit dem Besuch des Expo-Geländes, erfolgen auf eigenes Risiko.

    17.5 Weder Expo 2020 noch ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter oder alle anderen an der Organisation der Expo beteiligten Personen sind gegenüber dem Ticketinhaber oder Käufer verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung von Verpflichtungen gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese Nichterfüllung auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist.

    17.6 Weder Expo 2020 noch ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter oder alle anderen an der Organisation der Expo beteiligten Personen sind gegenüber dem Ticketinhaber oder Käufer verantwortlich oder haftbar für Folge- oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust des Arbeitsplatzes, von Ansehen oder Gewinnen sowie für Kosten für Anreise, Parken und Unterkünfte.

    17.7 Expo 2020, ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter und alle anderen an der Organisation der Expo beteiligten Personen übernehmen keine Haftung für Verstöße des Ticketinhabers oder Käufers gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    17.8 Ticketinhaber oder Käufer sind gegenüber Expo 2020 haftbar für durch einen Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere Weise verursachte Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben.

    17.9 Ticketinhaber oder Käufer sind gegenüber Dritten haftbar für durch einen Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere Weise verursachte Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben.

    17.10 Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, besteht weder für Expo 2020 noch für ihre Partner, das BIE, die Expo-Mitarbeiter oder alle anderen an der Organisation der Expo beteiligten Personen eine über den Nennwert des erworbenen Tickets hinausgehende Haftung gegenüber einem Ticketinhaber oder Käufer.

    18. Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

    18.1 Bei Betrug oder Missbrauch von vergünstigten oder kostenlosen Tickets durch einen Käufer oder Ticketinhaber werden die betroffenen Tickets sowie alle anderen Tickets im Besitz des Ticketinhabers oder Käufers ungültig. Dem Ticketinhaber wird ungeachtet weiterer Rechte von Expo 2020 der Zugang zum Expo-Gelände und/oder Veranstaltungsort ohne Erstattung verweigert und/oder er muss das Expo-Gelände sofort verlassen. Ticketinhaber und Käufer stimmen zu, dass Expo 2020 Tickets ohne vorherige gerichtliche Anordnung für ungültig erklären kann.

    18.2 Bei einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Expo 2020 Informationen über den Ticketinhaber oder Käufer ggf. an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und/oder an das Management der Expo weitergeben. Daraufhin können entsprechende Maßnahmen gegen den Ticketinhaber oder Käufer eingeleitet werden.

    18.3 Tickets, die in Verbindung mit einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangt wurden, sind ungültig, und alle Rechte, die mit einem solchen Ticket einhergehen, sind verwirkt.

    18.4 Personen, die mit einem in Verbindung mit einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangten Ticket Zugang zur Expo und/oder zu einem Veranstaltungsort erhalten möchten, werden ggf. als Eindringlinge betrachtet. Ihnen kann der Eintritt verwehrt bzw. sie können des Expo-Geländes und/oder Veranstaltungsortes verwiesen werden und es können rechtliche, ggf. auch strafrechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden.

    19. Allgemeines

    19.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gemäß dem in Dubai geltenden Recht der Vereinigten Arabischen Emirate ausgelegt. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Transaktionen mit Expo 2020, werden endgültig von den Gerichten Dubais beigelegt.

    19.2 Wenn Expo 2020 ein Recht oder Rechtsmittel nicht oder erst spät geltend macht oder die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. das geltende Recht nicht oder erst spät durchsetzt, bedeutet dies keinen Verzicht seitens Expo 2020. Eine Verzichtserklärung hinsichtlich eines Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder hinsichtlich eines Pflichtversäumnisses gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keine Verzichtserklärung in Bezug auf andere Verstöße oder Pflichtversäumnisse dar und hat keinen Einfluss auf die anderen Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    19.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen werden Ticketinhabern möglicherweise auf der Expo 2020-Website oder von autorisierten Händlern zur Verfügung gestellt. Im Falle einer sinngemäßen Abweichung zwischen der englischen und der übersetzten Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die erstere maßgebend.

    19.4 Expo 2020 behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderung tritt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Expo 2020-Website in Kraft.

    19.5 Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen für die Ticketart haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

    19.6 Sollte eine der Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht (oder einem Schiedsgericht) als nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

    19.7 Fragen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen für die Ticketart oder den hierin referenzierten Richtlinien von Expo 2020 sind an das Callcenter unter der Rufnummer 800 3796 (800 EXPO) zu richten.